Aktuelle Meldungen
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28.03.2024
Der Kiebitz ist Vogel des Jahres 2024
- Der Bayerische Rundfunk begleitete Laura Leix von der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben bei den Wiesenbrüterschutzmaßnahmen
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19.03.2024
Runder Tisch Raumfahrt im Rokokosaal der Regierung von Schwaben
Der „Runde Tisch Raumfahrt“ dient dem Austausch von Vertretern der bayerischen Raumfahrbranche aus Ministerium, Forschung und Industrie.
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19.03.2024
Regierungspräsidentin Barbara Schretter überreicht Förderbescheid über 6 Millionen Euro für Seniorenzentrum Thierhaupten
Freistaat Bayern fördert Seniorenzentrum Thierhaupten im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms mit 6 Millionen Euro. Regierungspräsidentin Barbara Schretter überreichte dem Markt Thierhaupten heute den Förderbescheid.
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28.03.2024
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Themen
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern (PDF nicht barrierefrei)
weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Anträge können ab sofort per E-Mail unter Jagd@reg-schw.bayern.de oder schriftlich an die Regierung von Schwaben, Höhere Jagdbehörde, 86145 Augsburg, gestellt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den derzeit noch laufenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge ab dem 01.07.2023 nicht mehr die Regierungen, sondern das Landesamt für Pflege zuständig ist. Weitere Informationen zur Anerkennung in der Pflege finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs
Hinweis:
Aufgrund erheblichen Arbeitsanfalls können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher davon abzusehen. Ein Parteiverkehr ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht möglich.