Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Sachgebiet 32
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Fronhof 10, 86152 Augsburg
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in elektronischer Fassung als zusätzlichen Service zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass nur die offiziell in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und die in der dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und auf Erfassung aller bei der Regierung von Schwaben beantragten Planfeststellungsverfahren. Grundsätzlich erfolgt die Bereitstellung im Internet ab Beginn der offiziellen Auslegung der Unterlagen in den jeweils betroffenen Gemeinden und bleibt in der Regel bis zum Abschluss des Verfahrens, zumindest aber für die Dauer der Auslegung verfügbar.
Die Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht.
Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung der jeweiligen Gemeinden zulässig sind und entweder bei der zuständigen Gemeinde oder der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden müssen. Rechtswirksame Einwendungen können nicht per einfacher E-Mail erhoben werden.
Bezeichnung des Verfahrens:
Bundesstraße 12; Kempten (A 7) – Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren (A 96);
Planfeststellung nach §§ 17 ff. FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen im Planungsabschnitt 6 Untergermaringen-Buchloe
von Abschnitt Nr. 640 Station 2,500 bis Abschnitt Nr. 660 Station 2,307 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 10+200)
Vorhabensträger: Staatliches Bauamt Kempten
Auslegende Kommunen:
- Verwaltungsgemeinschaft Buchloe für die Stadt Buchloe und die Gemeinde Jengen
- Gemeinde Germaringen
- Verwaltungsgemeinschaft Westendorf für die Gemeinde Westendorf
- Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau für die Gemeinde Kraftisried
- Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen für die Marktgemeinde Pfaffenhausen
- Stadt Marktoberdorf
Auslegungszeitraum: Dienstag, den 16. Juni 2020 bis einschließlich Mittwoch, den 15. Juli 2020
Ende der Einwendungsfrist: mit Ablauf des 17. August 2020
TEIL A - VORHABENSBESCHREIBUNG
Nr. | Planunterlagen |
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1 | Erläuterungsbericht |
TEIL B - PLANTEIL
TEIL C - UNTERSUCHUNGEN, WEITERE PLÄNE, SKIZZEN