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Gastschulverhältnis
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann an der zu besuchenden Schule (Sprengelschule) ein Antrag gestellt werden, der nach Genehmigung berechtigt, eine andere Berufsschule (Gastschule) zu besuchen. Formulare finden Sie im Internetangebot der jeweiligen Sprengelschule, im dortigen Sekretariat oder
hier.