Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr
Wir sind Ansprechpartner für Angelegenheiten des Personenbeförderungsrechts, insbesondere Genehmigungsverfahren im Linienverkehr und im Gelegenheitsverkehr. Uns werden Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt, um den öffentlichen Personennahverkehr durch gezielte Förderungen zur allgemeinen Aufgabenbewältigung aber auch zur Investitionsförderungen und durch Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen zu unterstützen. Neu ist auch die Förderung von ehrenamtlichen Bürgerbusprojekten. Damit ermöglichen wir eine moderne und den aktuellen Bedürfnissen angepasste Infrastruktur im ÖPNV ebenso wie einen bedarfsgerechten Betrieb. Zur Erhaltung und Erweiterung der Infrastruktur betreuen wir die erforderlichen Verfahren, wie z.B. Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnlinien. Die Aufgabenträger (Städte und Landkreise) unterstützen wir bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen.
Auch für Bauvorhaben bundeseigener Eisenbahnen bedarf es Planfeststellungsverfahren. Wir führen diese Verfahren im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes durch, das darauf aufbauend am Ende den Planfeststellungsbeschluss erlässt.
Im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Fahrerlaubnisrechtes haben wir in erster Linie die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Blick. So liegen unsere Schwerpunkte in der Bearbeitung von verkehrslenkenden Maßnahmen durch Beschilderung von Gefahrstellen, Tempovorgaben etc., Bewältigung von Ausnahme- oder Baustellensituationen durch Umleitungsbeschilderung oder Ausnahmegenehmigungen bei besonderer oder übermäßiger Straßenbenutzung.
Im Fahrerlaubnisrecht kümmern wir uns um die Fahrlehrerausbildung ebenso wie um die Erlangung bzw. Wiedererlangung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern. Seit einigen Jahren vollziehen wir auch die besonderen Regeln im Bereich der Berufskraftfahrer. Wir unterstützen mit hohen Fördermitteln des Freistaates Aktionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor allem der schulpflichtigen Kinder.
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Langenmantelstraße
Die allgemeinen Besuchszeiten sind
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr
- Frau Erlei - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2582
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mailpoststelle@reg-schw.bayern.de
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Langenmantelstraße
- F
- Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung eines Berufsverbands als Träger von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer
- G
- Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung
- O
- Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung