Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr

Wir sind Ansprechpartner für Angelegenheiten des Personenbeförderungsrechts, insbesondere Genehmigungsverfahren im Linienverkehr und im Gelegenheitsverkehr. Uns werden Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt, um den öffentlichen Personennahverkehr durch gezielte Förderungen zur allgemeinen Aufgabenbewältigung aber auch zur Investitionsförderungen und durch Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen zu unterstützen. Neu ist auch die Förderung von ehrenamtlichen Bürgerbusprojekten. Damit ermöglichen wir eine moderne und den aktuellen Bedürfnissen angepasste Infrastruktur im ÖPNV ebenso wie einen bedarfsgerechten Betrieb. Zur Erhaltung und Erweiterung der Infrastruktur betreuen wir die erforderlichen Verfahren, wie z.B. Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnlinien. Die Aufgabenträger (Städte und Landkreise) unterstützen wir bei der Erarbeitung von Nahverkehrsplänen.

Auch für Bauvorhaben bundeseigener Eisenbahnen bedarf es Planfeststellungsverfahren. Wir führen diese Verfahren im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes durch, das darauf aufbauend am Ende den Planfeststellungsbeschluss erlässt.

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Fahrerlaubnisrechtes haben wir in erster Linie die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Blick. So liegen unsere Schwerpunkte in der Bearbeitung von verkehrslenkenden Maßnahmen durch Beschilderung von Gefahrstellen, Tempovorgaben etc., Bewältigung von Ausnahme- oder Baustellensituationen durch Umleitungsbeschilderung oder Ausnahmegenehmigungen bei besonderer oder übermäßiger Straßenbenutzung.
Im Fahrerlaubnisrecht kümmern wir uns um die Fahrlehrerausbildung ebenso wie um die Erlangung bzw. Wiedererlangung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern. Seit einigen Jahren vollziehen wir auch die besonderen Regeln im Bereich der Berufskraftfahrer. Wir unterstützen mit hohen Fördermitteln des Freistaates Aktionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor allem der schulpflichtigen Kinder.