Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Gruppen der Mittagsbetreuung, um eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende zu unterstützen.
Zweck
Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.
Gegenstand
Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.
Art und Höhe
Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können - je nach Angebotsform - staatliche Zuschüsse in Höhe von 5.737 EUR bis 16.391 EUR je Gruppe im Schuljahr 2026/2027 gewährt werden.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Herr Wörle - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2296
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289 - Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Frau Litpher - Sachgebietsleiterin
Aufgabenbereich Tarifangestellte und Ganztagsangebote
Telefon +49 (0)821 327-2364
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Die kurze Form der Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Die Förderung beträgt hier 5.737 EUR pro Gruppe im Schuljahr 2026/2027.
Neben der Mittagsbetreuung bis etwa 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr angeboten werden. Hierfür kann für eine Gruppe bis 15.00 Uhr eine Förderung in Höhe von 12.293 EUR bzw. für eine Gruppe bei 16.00 Uhr eine Förderung in Höhe von 16.391 EUR im Schuljahr 2026/2027 gewährt werden.
Dafür müssen folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr
- eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung
- Angebot eines möglichst ausgewogenen Mittagessens
- ein vom Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote,
- in einem zeitlichen Umfang von mindestens drei (bei Gruppen bis 15.00 Uhr) bzw. fünf (bei Gruppen bis 16.00 Uhr) Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.
Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung und das zuständige Staatliche Schulamt - bei Förderschulen direkt - bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Zu einem festgelegten Zeitpunkt nach Schuljahresbeginn ist eine Meldung der tatsächlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie der eingerichteten Gruppen über das Staatliche Schulamt (bzw. bei Förderschulen direkt) bei der Bezirksregierung abzugeben.
Der Antragstermin und der Meldetermin nach Schuljahresbeginn werden jährlich im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.
- Antragsformular
- Meldeliste
- Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung mit Meldelisten - siehe unter „Förderhinweise und Antragsverfahren“
- Verwendungsnachweis für Mittagsbetreuung an Grundschulen (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung)
- Verwendungsnachweis für Mittagsbetreuung an Grundschulen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Verwendungsnachweis für Mittagsbetreuung an Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung)
- Verwendungsnachweis für Mittagsbetreuung an Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Erhebungsbogen zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung (zu senden über das staatliche Schulamt an die zuständige Regierung) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung)
- Erhebungsbogen zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung (zu senden über das staatliche Schulamt an die zuständige Regierung) (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
keine
- Art. 31 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - GVBl. 2000 S. 414, 632; BayRS 2230-1-1-K
- Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Januar 2026, Az. III.4-BS7369.0/312 (BayMBl. Nr. 47)
