Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten
Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber, Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.
- Regierung von Schwaben - Dezernat G 12 Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Ansprechpartner
Herr Burkart - Dezernatsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2800
Fax +49 (0)821 327-2700
E-Mail gaa@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.Hausanschrift
Morellstraße 30 d
86159 AugsburgPostanschrift
86136 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2700
Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.
Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.
Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.
Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.
Für nähere Informationen steht Ihnen das anfordernde Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben.
Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.
- Übermittlung von angeforderten Daten aus dem Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sie können die angeforderten Daten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt online übermitteln.
Es fallen keine Kosten an.
