Bereich 6 - Ernährung und Landwirtschaft

Der Bereich 6 "Ernährung und Landwirtschaft" nimmt gegenüber den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen wahr und unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes.

Er umfasst die drei Sachgebiete 60 "Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft" und 61 "Bildung in der Land- und Hauswirtschaft" und 62 "Beratung in der Land- und Hauswirtschaft, Ernährungsbildung".

Der Bayerische Ministerrat hat im Herbst 2018 beschlossen, die Landwirtschaftsverwaltung wieder als eigenen Bereich in die sieben Bezirksregierungen zu integrieren. Ziel dieser Neuorganisation ist es, den landwirtschaftlichen Sachverstand innerhalb der Regierungen zu stärken und auf eine breitere Basis zu stellen.