Betriebsleiter/-in von Seilbahnen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Wenn Sie im Ausland als Seilbahnbetriebsleiter/in gearbeitet haben und nun in Bayern Ihren gelernten Beruf ausüben möchten, dann benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.