Planfeststellungsverfahren für letzten Ausbauabschnitt der B 25 zwischen Nördlingen und Möttingen

Die Regierung von Schwaben hat auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg das Planfeststellungsverfahren für den vierten und letzten Bauabschnitt des dreistreifigen Ausbaus der B 25 zwischen Nördlingen und Möttingen eingeleitet. Das Verfahren umfasst auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ausbau auf drei Fahrstreifen

Der rund 450 Meter lange Abschnitt soll die bestehende zweistreifige Fahrbahn bestandsorientiert auf drei Fahrstreifen erweitern. Die künftige Fahrbahn wird insgesamt zwölf Meter breit sein. Vorgesehen ist außerdem der Umbau der Kreuzung mit der Kreisstraße DON 7. Die Kreisstraße soll künftig unter der B 25 hindurchgeführt und über Rampen sowie Ein- und Ausfädelstreifen an die Bundesstraße angebunden werden.

Für Eingriffe in Natur und Landschaft sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen geplant. Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Grosselfingen, Balgheim und Reimlingen benötigt.

Damit wird der durchgängige Ausbau der B 25 zwischen Nördlingen und Donauwörth abgeschlossen. Zwischen Möttingen und Donauwörth wurde die Bundesstraße bereits in den vergangenen Jahren ausgebaut, die übrigen drei Bauabschnitte zwischen Nördlingen und Möttingen sind bereits weitgehend umgesetzt.

Planunterlagen können eingesehen werden

Die Planunterlagen stehen vom 22. September bis einschließlich 21. Oktober 2026 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ zur Verfügung.

Hier mehr erfahren:
Pressemitteilung Regierung von Schwaben
Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 14. September 2026