Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Deponie Augsburg Nord
Planfeststellungsverfahren gem. §§ 35 ff. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 18 ff. UVPG) für die Erweiterung der Deponie Augsburg Nord um die Bauabschnitte V und VI der Deponieklasse II (DK II) sowie die Änderung der Oberflächengestaltung der Bauabschnitte III und IV der Deponieklasse II (DK II) in Augsburg
Für das o.g. Vorhaben hat der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Augsburg (AWS) bei der Regierung von Schwaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses beantragt.
Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 6 UVPG i. V. m. Ziff. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG).
Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht und den Unterlagen zu den Umweltauswirkungen liegen sowohl digital als auch in Papierform zur allgemeinen Einsicht bei der Stadt Augsburg und der Stadt Gersthofen sowie digital bei der Regierung von Schwaben aus.
Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der o.g. Gemeinden gesondert mitgeteilt.
- Bekanntmachung der Stadt Augsburg
- Bekanntmachung der Stadt Gersthofen mit Lageplan - nicht barrierefrei
Die Planunterlagen können ab dem 13.07.2026 hier eingesehen werden.
