Aktuelle Meldungen
-
18.03.2024
Frühjahrs-Arbeitstagung der Bayerischen Regierungsvizepräsidentinnen und -vizepräsidenten
Flossenbürg/Moosbach. Es ist ein wertvoller Erfahrungsaustausch über die Grenzen der Regierungsbezirke hinweg: Die Oberpfalz war Gastgeberin der Frühjahrstagung der Bayerischen Regierungsvizepräsidentinnen und -vizepräsidenten.
mehr -
27.02.2024
Bayerns Europaminister Eric Beißwenger händigt im Rokokosaal der Regierung von Schwaben Bundesverdienstorden aus
Bayerns Europaminister Eric Beißwenger händigte im Rokokosaal der Regierung von Schwaben im Beisein von Regierungspräsidentin Barbara Schretter das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an sechs Persönlichkeiten aus Schwaben aus
mehr -
21.02.2024
JETZT BEWERBEN
Wollen Sie Teil unseres Teams werden? Wir suchen Verstärkung für unser Verwaltungspersonal und im Bereich von Fachkräften!
mehr -
23.01.2024
Sternsinger der Elisabethschule Aichach-Friedberg bringen Segen in die Regierung von Schwaben
Am 18. Januar 2024 besuchten die Sternsinger der Elisabethschule, einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung der Lebenshilfe Aichach-Friedberg, die Regierung von Schwaben.
mehr - Alle Meldungen
Themen
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern (PDF nicht barrierefrei)
weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Anträge können ab sofort per E-Mail unter Jagd@reg-schw.bayern.de oder schriftlich an die Regierung von Schwaben, Höhere Jagdbehörde, 86145 Augsburg, gestellt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den derzeit noch laufenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge ab dem 01.07.2023 nicht mehr die Regierungen, sondern das Landesamt für Pflege zuständig ist. Weitere Informationen zur Anerkennung in der Pflege finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs
Hinweis:
Aufgrund erheblichen Arbeitsanfalls können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher davon abzusehen. Ein Parteiverkehr ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht möglich.