Aufgabenstruktur

Die Regierung von Schwaben ist eine von sieben Bezirksregierungen im Freistaat Bayern. Sie ist eine Mittelbehörde im dreistufigen Behördenaufbau der bayerischen Staatsverwaltung und wie alle Bezirksregierungen den Bayerischen Staatsministerien unterstellt. Ihr kommt eine Bündelungsfunktion zwischen den Ministerien und den nachgeordneten Behörden zu.

Die Behörde repräsentiert und vertritt die Staatsregierung in Schwaben. Sie sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Kabinetts und die Vorgaben der Ministerien vor Ort umgesetzt werden. Zugleich ist sie auch das Sprachrohr der Region gegenüber der bayerischen Staatsregierung und den Ministerien in München.

Der Unterschied zwischen der Regierung von Schwaben und dem Bezirk Schwaben

Neben der Regierung von Schwaben als staatlicher Verwaltungsbehörde gibt es für das Gebiet jedes der sieben bayerischen Regierungsbezirke eine eigene kommunale Selbstverwaltungskörperschaft mit der Bezeichnung "Bezirk Schwaben". Gemeinsam ist dem Bezirk und der Regierung lediglich der örtliche Zuständigkeitsbereich, also das Gebiet, in dem beide ihre Aufgaben erfüllen müssen. Vom Inhalt her weichen die Aufgaben des Bezirks und der Regierung jedoch voneinander ab.

Die Regierung von Schwaben ist eine reine Staatsbehörde. Der Regierungspräsident wird nicht gewählt, sondern von der Bayerischen Staatsregierung ernannt. Staatliche Aufgaben werden von der Regierung als Staatsbehörde erbracht.

Der Bezirk Schwaben ist dagegen eine kommunale Gebietskörperschaft und stellt nach den Gemeinden und Landkreisen die dritte Stufe der kommunalen Selbstverwaltung dar. Der Bezirk Schwaben wird vom Bezirkstag und dem Bezirkstagspräsidenten verwaltet. Die Mitglieder des Bezirkstags werden unmittelbar vom Volk, der Bezirkstagspräsident aus der Mitte des Bezirkstags gewählt.

Der Bezirk erfüllt nur eigene und ihm vom Staat durch die Bezirksordnung übertragene, kommunale Aufgaben. Zu den Aufgaben des Bezirks gehören danach die Trägerschaft und Verwaltung von stationären und teilstationären Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkrankheiten. Er ist Träger der überörtlichen Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge. In der Jugendhilfe ist er Hauptkostenträger für besondere Erziehungsmaßnahmen. Er hat außerdem Sonderschulen für verschiedene Kategorien von Behinderungsformen zu unterhalten. Neben den Sozialaufgaben nimmt der Bezirk auch sondergesetzliche Aufgaben nach dem Naturschutzgesetz, Wassergesetzen, dem Denkmalschutzgesetz und im Bereich der Kulturpflege wahr.