Wohnraumförderung in Schwaben im Jahr 2018 wieder auf Rekordniveau



11.01.2019-001

Die Regierung von Schwaben reichte im vergangenen Jahr über 126 Millionen Euro Wohnraumfördermittel in unterschiedlichen Förderprogrammen aus.

Der Freistaat Bayern unterstützt mit gezielten Förderangeboten Bauherren, Investoren und Kommunen dabei, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden der Bau oder Kauf von Wohneigentum sowie die Modernisierung oder der Um- und Neubau von Mietwohnungen. 126,64 Millionen Euro Wohnraumfördermittel (ohne Stadt Augsburg, die selbst Bewilligungsstelle ist) hat die Regierung von Schwaben letztes Jahr dafür eingesetzt). Gegenüber dem Jahr zuvor entspricht dies einer Erhöhung um rund 45%. Gegenüber dem Jahr 2016 beträgt die Steigerung sogar 272 %!

Mit dem hohen Fördervolumen zeigt der Wohnungspakt Bayern nun eine sehr deutliche Wirkung. Im Jahr 2015 hat die Bayerische Staatsregierung angesichts des großen Wohnungsbedarfs den Wohnungspakt Bayern beschlossen und ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses beinhaltete unter anderem ein neues Förderprogramm das sich an Städte und Gemeinden richtet, verbesserte Konditionen in den bestehenden Förderprogrammen sowie eine Aufstockung der Fördermittel.

Investitionen in den Wohnungsbau sind dringend nötig, denn bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten und Gemeinden zunehmend ein knappes Gut. Obwohl die Zahl der fertiggestellten Wohnungen in Schwaben so hoch ist wie seit Jahren nicht mehr, bedeutet die Suche nach Mietwohnungen auch für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen eine wachsende Herausforderung. Neue staatlich geförderte Wohnobjekte können dazu beitragen diese Situation zu entschärfen.

Beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung stehen dem Vorteil aktuell niedriger Zinsen häufig kräftig angestiegene Baupreise bzw. Anschaffungskosten gegenüber. Auch hier kann der Staat im Wege der Wohnraumförderung helfen.

Ansprechpartner für die Förderung von Mietwohnungen in Schwaben ist die Regierung von Schwaben. Bauherren mit Projekten auf dem Gebiet der Stadt Augsburg können sich direkt an die Stadt Augsburg wenden, da dort die staatliche Mittel der Wohnraumförderung direkt beantragt werden können.

Für die Förderung von Eigenwohnraum sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte zuständig. Dort erhalten interessierte Häuslebauer Informationen zu den Fördermöglichkeiten. Im Jahr 2018 wurden die den Kreisverwaltungsbehörden für den Eigenwohnraum zugewiesenen Fördermittel mit 22 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter: www.wohnen.bayern.de.