Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen, die Durchführenden des Land- und Luftrettungsdienstes, die KV Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbeschaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.“
Zweck
Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.
Gegenstand und Zuwendungsempfänger
Die Förderung unterstützt
- die Kommunen für ihre Feuerwehren mit den örtlichen und überörtlichen Fahrzeugen und ihre besonderen Führungsdienstgrade, sowie die von ihnen vorab benannten örtlichen Einsatzleiter,
- die Durchführenden des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes für die land-gebundenen Einsatzfahrzeuge und Luftfahrzeuge und ihr Personal,
- die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für die Notärzte, Leitenden Notärzte und Außenärzte und für deren als Einsatz- und Kommandofahrzeuge staatlich anerkannte privaten Kraftfahrzeuge sowie
- die freiwilligen Hilfsorganisationen für ihre Katastrophenschutzfahrzeuge und ihr Personal bei der erstmaligen Beschaffung digitaler Funkgeräte im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk.
Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, die neben dem Endgerät auch vorab festgelegtes Zubehör umfassen. Die Förderung ist innerhalb der Festbeträge auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Vereinsrecht, Rettungsdienst, Sonderförderprogramm Digitalfunk
Telefon +49 (0)821 327-2055
Fax +49 (0)821 327-2386
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Gefördert werden die Beschaffungen insbesondere nur dann, wenn sie im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfolgen. Die zur Förderung beantragten Endgeräte müssen ferner fachlich notwendig sowie für die Teilnahme am BOS-Funk zertifiziert sein und die weiteren Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern erfüllen.
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Gefördert wird zudem nur der Kauf von Endgeräten, eine Förderung von Leasing oder Mietkauf ist ausgeschlossen.
Weitere Fördervoraussetzungen für die Beschaffung digitaler Endgeräte sind im einschlägigen Sonderförderprogramm und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften, enthalten.
Einen entsprechenden Förderantrag (siehe unter "Formulare") können die Zuwendungsempfänger bei der für sie zuständigen Regierung (Förderbehörde) stellen.
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk ist bis zum 31.12.2024 befristet. Bei Bedarf wird es über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk - Anlage 3.1
- Antragsbogen "MRT und HRT für Fahrzeuge und Funktionen" - Rettungsdienst [Dateiformat: xlsx] - Anlage 3.2.1
- Antragsbogen "MRT und HRT für Fahrzeuge und Funktionen" - Katastrophenschutz [Dateiformat: xlsx] - Anlage 3.2.2
- Antragsbogen "MRT und HRT für Fahrzeuge und Funktionen" - Feuerwehr [Dateiformat: xlsx] - Anlage 3.2.3
- Antragsbogen "MRT und HRT; Fahrzeugliste mit Nachweis Fahrzeugschein" - Anlage 3.3
- Antragsbogen "MRT und HRT; Funkgeräteliste mit Nachweis der Gerätenummer" - Anlage 3.4
- Antragsbogen Alarmempfänger (Pager) - Trägerorganisation mit Nachweis der Gerätenummer - Anlage 3.5
- Antragsbogen "MRT und HRT; Funktionen" - Anlage 3.6
- Antragsbogen "Sirenensteueranlagen; Standortliste mit Nachweis der letzten Wartung" - Anlage 3.7
- Antragsbogen "BOS-Festfunkstellen; Standortliste mit Nachweis der Funkberechtigung" - Anlage 3.8
- Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk - Anlage 4
keine
- Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) [Dateiformat: pdf] - ID1-2244.2-605; IMS vom 15.11.2012, zuletzt geändert mit IMS vom 22.11.2021, Az. D1-2244-4-122
- Anlage 1 Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) [Dateiformat: pdf] - Übersicht über die förderfähigen Endgeräte für Fahrzeuge und Funktionen
- Anlage 2 Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) [Dateiformat: pdf] - Festbetragsübersicht
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO
- Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderng an kommunale Köperschaften - ANBest-K))