Aktuelle Meldungen
-
21.01.2025
Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für eine wesentliche Änderung des Müll-heizkraftwerks Kempten der ZAK Energie GmbH, Dieselstraße 9, 87437 Kempten (All-gäu) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 747 und 749 der Gemarkung St. Mang, Stadt Kempten (Allgäu); Erweiterung der Ofenlinie K3 durch Neubau eines Mittellastheizwerkes
Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 18. Dezember 2024, Gz: RvS-SG55.1-8711.2-14/26
mehr -
14.01.2025
45 Millionen Euro für die Städtebauförderung in Schwaben
Im vergangenen Jahr 2024 flossen rund 45 Millionen Euro von EU, Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung nach Schwaben.
mehr -
31.10.2024
Verlängerte Antragsfristen für Privathaushalte: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Soforthilfen:
mehr -
17.05.2024
JETZT BEWERBEN
Wollen Sie Teil unseres Teams werden? Wir suchen Verstärkung für unser Verwaltungspersonal und im Bereich von Fachkräften!
mehr - Alle Meldungen
Themen
Vierte Änderung des Regionalplans der Region Augsburg (9)
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“
Planfeststellungsverfahren BAB 7; Neubau der Entwässerungseinrichtung im Bereich der Wasserschutzgebiete Woringen und Memmingen von Abschnitt 1020 Station 0,000 bis Abschnitt 1040 Station1,361 (Bau-km 897,508 bis Bau-km 901,265)
Bayerischer Streuobstpakt
Für den Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft
Streuobstwiesen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandlandschaft und bieten zahlreichen heimischen wie auch seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.
weitere Informationen zum Thema finden Sie hier
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern (PDF nicht barrierefrei)
weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Anträge können ab sofort per E-Mail unter Jagd@reg-schw.bayern.de oder schriftlich an die Regierung von Schwaben, Höhere Jagdbehörde, 86145 Augsburg, gestellt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den derzeit noch laufenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge ab dem 01.07.2023 nicht mehr die Regierungen, sondern das Landesamt für Pflege zuständig ist. Weitere Informationen zur Anerkennung in der Pflege finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs
Hinweis:
Aufgrund erheblichen Arbeitsanfalls können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher davon abzusehen. Ein Parteiverkehr ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht möglich.
Stellenausschreibung
Für das kommende Schuljahr werden für einige freie Stellen für Lehrkräfte Versetzungen und Neueinstellungen im Bereich des Lehramts an Grundschulen und Mittelschulen schulbezogen unter Beteiligung der Schulleitung vorgenommen.