Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände
Der höheren Landesplanungsbehörde obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zudem stellt sie die Regionsbeauftragten, die den Regionalen Planungsverbänden fachlich zuarbeiten.
Regionalplanung ist staatliche Aufgabe. Sie koordiniert die räumliche Entwicklung einer Region und unterliegt dem Anspruch der Nachhaltigkeit. Bayern ist in insgesamt 18 Planungsregionen unterteilt. Die Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände, die diese staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erfüllen.
Die zuständige höhere Landesplanungsbehörde erfüllt im Bereich der Regionalplanung eine Doppelfunktion: zum einen obliegt ihr die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände (u.a. Verbindlicherklärung der Regionalpläne), zum anderen stellt sie den Regionalen Planungsverbänden die erforderlichen Mittel (u.a. sogenannte Regionsbeauftragte zur fachlichen Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung zur Verfügung).
Die Regionsbeauftragten erarbeiten als "Planungsbüros" der Regionalen Planungsverbände die erforderlichen fachlichen Grundlagen für die Verbandsarbeit. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Erstellung der Unterlagen für die Fortschreibung der Regionalpläne, die Ausarbeitung von Stellungnahmen v.a. zu Bauleitplanungen und Raumordnungsverfahren sowie die Koordinierung fachlicher Gutachten.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Frau Mayer - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2632
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Fortschreibungen und rechtskräftige Änderungen der Regionalpläne
Das Sachgebiet 24 unterstützt die Regionalen Planungsverbände Augsburg und Allgäu mit der Erstellung regionalplanerischer Arbeitsunterlagen bei der Fortschreibung ihrer Regionalpläne. Es ist ferner für die Verbindlicherklärung deren Regionalpläne zuständig.
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Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Allgäu (16)
Änderung des Teilfachkapitels B IV 1 „Verkehr“
- Auszug aus dem RABL Nr. 5 vom 10. April 2018 Seite 63
- Festlegungen (Ziele und Grundsätze)
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung und Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Änderung des Teilfachkapitels B I 3 "Wasserwirtschaft"
- Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Allgäu (16)
- Festlegungen (Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
- Tekturkarte „Wasserwirtschaft“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“
- Auszug aus dem RABl. Nr. 8/2024 vom 30. April 2024, Seite 69
- Begründung der Festlegungen
- Anhang 1 zur Begründung mit Beiblatt: Hinweise zur Vereinbarkeit von Nutzungen mit der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung
- Anhang 2 zur Begründung: Kurzbegründungen für die einzelnen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung
- Anhang 3 zur Begründung: Abschätzung / Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie der EU
- Zusammenfassende Erklärung und Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
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Änderung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Neufassung des Regionalplanes der Region Augsburg (9)
- Karte 2b Siedlung und Versorgung
- Auszug aus dem RABL Nr. 11 vom 24. Juli 2018, Seite 127
- Festlegungen (Ziele und Grundsätze)
- Karte 2b Siedlung und Versorgung
- Begründung der Festlegungen mit Anlagen
- Anlage 2
- Anlage 3
- Zusammenfassende Erklärung und Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Änderung des Zieles B IV 3.1.3 "Abweichungen von den Nutzungsbeschränkungen" im Teilfachkapitel B IV 3.1 "Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung im Bereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld" des Regionalplanes der Region Augsburg
- Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Neufassung des Regionalplanes der Region Augsburg (9)
- Auszug aus dem RABl Nr. 3 vom 2. März 2021 Seite 21
- Begründung
- Erläuterungskarte als Anlage zur Begründung zu B IV 3.1.3
- Zusammenfassende Erklärung und Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
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Dritte Änderung des Regionalplanes der Regierung Augsburg (9)
Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 4 "Wasserwirtschaft"Der Regionale Planungsverband Augsburg führt nach Maßgabe des Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz ein Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 4 „Wasserwirtschaft“ des Regionalplanes der Region Augsburg durch.
Vom 17. August 2022 bis zum 8. November 2022 besteht Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, oder an geschaeftsstelle@rpv-augsburg.de.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG).
Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet.Fortschreibungsentwurf
- Festlegungen (Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
- Tekturkarte „Wasserwirtschaft“ zu Karte 2a „Siedlung und Versorgung“
- Begründung der Festlegungen
- Anlage 1a zur Begründung: Positiv- und Negativliste zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung
- Anlage 1b zur Begründung: Kurzbegründungen zu den Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung
- Umweltbericht (als gesonderter Bestandteil der Begründung)
- Anlage 1 zum Umweltbericht: Datenblätter zum Umweltbericht
- Anlage 2 zum Umweltbericht: Abschätzung / Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie der EU
Erläuternde Materialien