Aufgaben als Mittelbehörde

Bündelungs- und Koordinierungsaufgaben

In der Mittelbehörde Regierung laufen die meisten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zusammen, die innerhalb der Staatsregierung auf die einzelnen Ministerien nach Geschäftsbereichen verteilt sind (sog. Ressortprinzip), um sich dann wieder auf der Ebene der unteren Verwaltungsbehörden zu verzweigen. Man spricht deshalb von der Bündelungsfunktion der Regierung. Das heißt, die unterschiedlichen und vielfältigen fachlichen Zielvorstellungen der Staatsministerien werden an den Regierungen zusammengefasst und ein Interessenausgleich geschaffen. Diese Bündelungsfunktion der Regierungen ist im Verwaltungsaufbau einmalig.

Bei der Umsetzung von Vorhaben auftretende vielfältige Nutzungskonflikte werden schnell und sachgerecht entschieden und ausgewogene Kompromisslösungen gefunden.
Bündelung steht vor allem für Koordinierung, Kooperation und Kompromiss.

Die Bündelung verwirklicht den Grundsatz der Einheit der Verwaltung am stärksten und trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei. Dies bedeutet, dass der rat- und entscheidungssuchende Bürger nicht von einer Behörde zur anderen laufen muss, sondern unter einem Dach Auskunft und Entscheidung erhält. Durch die Bündelung an einer Stelle können Aufgaben schneller, effektiver und effizienter erledigt werden, als verschiedene Fachbehörden nebeneinander dazu in der Lage wären.

Unterschiedliche und vielfältige fachliche Zielvorstellungen gegeneinander abzuwägen und in eine einheitliche Entscheidung einfließen zu lassen bedeutet, dass ein breites Spektrum von qualifizierten Fachleuten aus den verschiedensten Fachrichtungen in der Regierung von Schwaben beschäftigt werden muss. Bayern ist mit über 70.000 qkm das flächenmäßig größte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und in Bezug auf die Einwohnerzahl das zweitgrößte. Die Regierung stellt damit die Präsenz der Bayerischen Staatsregierung "in der Fläche", d.h. in den Regierungsbezirken, sicher.