Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke

Der Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Regierung von Schwaben vertritt alle verbeamteten und staatlich angestellten Beschäftigten an Förderschulen, Schulen für Kranke und Förderberufsschulen im Geschäftsbereich der Regierung von Schwaben. Bei der letzten Wahl umfasste dieser Bereich rund 1600 Beschäftigte.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG).

Einer der Schwerpunkte der Arbeit des Personalrats ergibt sich aus der Funktion der Regierung als Einstellungs- und Ernennungsbehörde, so dass er bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die die Regierung zuständig ist, zu beteiligen ist.

Der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen u.a.:
Einstellung, Anstellung, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, Versetzung oder Abordnung gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Inhalt von Personalfragebogen, sowie Erlass von Richtlinien für die Auswahl bei Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen

Die Mitwirkung des Personalrats umfasst u.a.:
Erlass von Disziplinarverfügungen und Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens, Verlängerung der Probezeit, Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, allgemeine Fragen der Fortbildung und Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen (z.B. auch Schulsprengeländerungen).
Auch bei Entlassungen und Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.

Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin muss der Personalrat Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und auf ihre Abstellung hinwirken. Sie können sich damit direkt an ein Mitglied des Personalrates Ihres Vertrauens wenden.

Der Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke besteht in der laufenden Amtsperiode (2021 bis 2026) aus 13 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen.

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