Die Stellung der Regierung im Staatsaufbau

Im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung ist die Regierung eine sog. Mittelbehörde. Sie wird so bezeichnet, weil sie in der staatlichen Behördenorganisation zwischen der Oberstufe, den Staatsministerien und den nachgeordneten Behörden, z. B. den Landratsämtern, eingerichtet ist. Man spricht deshalb auch von einer Bündelungsbehörde.

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