Sonderfonds Corona-Pandemie; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie

Der Freistaat Bayern erstattet den bay. Kommunen und freiw. Hilfsorganisationen die ihnen anlässlich des Katastropheneinsatzes vom 11.Nov 2021 bis einschließlich 11.Mai 2022 zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der sog. „Ukraine-Krise“ entstandenen Einsatzkosten.