Landtags- und Bezirkswahl; Informationen
Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Landtagswahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und nicht infolge Richterspruchs vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Die 180 Abgeordneten des Landtags werden nach einem "verbesserten Verhältniswahlrecht" gewählt. In jedem Stimmkreis (derzeit insgesamt 91) bestimmen die Wähler mit ihrer Erststimme nach dem Grundsatz der relativen Mehrheitswahl den jeweiligen Stimmkreisabgeordneten. Allerdings zieht der Bewerber mit den meisten Stimmen (anders als bei Bundestagswahlen) nur dann in den Landtag, wenn die Partei oder Wählergruppe, für die er antritt, landesweit die 5-%-Hürde überspringt. Unabhängige (nicht für eine Partei oder Wählergruppe antretende) Bewerber gibt es bei der Landtagswahl nicht. Mit der Zweitstimme haben die Wähler die Wahl zwischen den einzelnen Bewerbern auf den Listenwahlvorschlägen der Parteien oder Wählergruppen, die für jeden der sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke) aufgestellt werden. Damit können die Wähler anders als bei der Bundestagswahl nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so auf die Reihenfolge der Kandidaten Einfluss nehmen. Zur Ergebnisermittlung werden (ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht) Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Auf die nach einem bestimmten Proporzsystem errechneten Gesamtsitze eines Wahlkreisvorschlags werden die direkt in den Stimmkreisen erworbenen Sitze angerechnet und der Rest der Mandate aus der Wahlkreisliste vergeben. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Sitzzahl des Landtags erhöhen. Im Ergebnis bleibt somit das Verhältnis der Stimmenanteile gewahrt.
Die Zuteilung der Abgeordnetenmandate an die Wahlkreise und die gegebenenfalls erforderlich werdenden Anpassungen bei der Stimmkreiseinteilung müssen in Umsetzung wahlrechtlicher Vorgaben vor jeder anstehenden Wahl erfolgen.
Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der jeweiligen Landtagswahl statt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen. Die Wahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von denen der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzeverteilung bei der Bezirkswahl keine 5-%-Sperrklausel.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht
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Herr Steinle - Sachgebietsleiter
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- Bundestagswahl; Informationen
- Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder
- Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
- Wahlhelfer; Berufung
- Gemeinde- und Landkreiswahlen; Anfechtung eines Wahlergebnisses
Veröffentlichung der Musterstimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
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Nummer Erststimme Zweistimme 701 Augsburg-Stadt-Ost Augsburg-Stadt-Ost 702 Augsburg-Stadt-West Augsburg-Stadt-West 703 Aichach-Friedberg Aichach-Friedberg 704 Augsburg-Land, Dillingen Augsburg-Land, Dillingen 705 Augsburg-Land-Süd Augsburg-Land-Süd 706 Donau-Ries Donau-Ries 707 Günzburg Günzburg 708 Kaufbeuren Kaufbeuren 709 Kempten, Oberallgäu Kempten, Oberallgäu 710 Lindau, Sonthofen Lindau, Sonthofen 711 Marktoberdorf Marktoberdorf 712 Memmingen Memmingen 713 Neu-Ulm Neu-Ulm
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Nummer Erststimme Zweistimme 701 Augsburg-Stadt-Ost Augsburg-Stadt-Ost 702 Augsburg-Stadt-West Augsburg-Stadt-West 703 Aichach-Friedberg Aichach-Friedberg 704 Augsburg-Land, Dillingen Augsburg-Land, Dillingen 705 Augsburg-Land-Süd Augsburg-Land-Süd 706 Donau-Ries Donau-Ries 707 Günzburg Günzburg 708 Kaufbeuren Kaufbeuren 709 Kempten, Oberallgäu Kempten, Oberallgäu 710 Lindau, Sonthofen Lindau, Sonthofen 711 Marktoberdorf Marktoberdorf 712 Memmingen Memmingen 713 Neu-Ulm Neu-Ulm
Bekanntmachung der für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 im Wahlkreis Schwaben zugelassenen Wahlkreisvorschläge gem. § 88 Abs. 2 der Landeswahlordnung
Hinweis: Veröffentlicht sind die Wahlkreislisten mit ihren Wahlkreisvorschlagsnummern in der Reihenfolge, wie sie auf den Stimmzetteln erscheinen, sowie der Name der jeweiligen Partei und deren verwendete Kurzbezeichnung. Angegeben sind für jede Bewerberin und jeden Bewerber in folgender Reihenfolge: Kandidatnummer, Titel, Familienname, Vorname, Beruf und Ämter, Geburtsjahr und Wohnort. Bei Wahlkreisbewerbern, die zugleich Stimmkreisbewerber (Direktkandidaten) sind, sind Nummer und Name des jeweiligen Stimmkreises in Klammern angefügt.
Zusätzlich sind für jeden Stimmkreis die Stimmkreisbewerberinnen und Stimmkreisbewerber (Direktkandidaten) veröffentlicht, wie sie auf den Stimmzetteln erscheinen.
Landtagswahl am 08.10.2023 im Wahlkreis Schwaben
Wahlbekanntmachung gem. § 88 Abs. 2 LWO
Bezirkswahl am 08.10.2023 im Wahlkreis Schwaben
Wahlbekanntmachung gem. § 88 Abs. 2 LWO
Nachfolgend ein Überblick über die 13 schwäbischen Stimmkreise (Veröffentlichung der Direktkandidaten):
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Nummer Name 701 Augsburg-Stadt-Ost 702 Augsburg-Stadt-West 703 Aichach-Friedberg 704 Augsburg-Land, Dillingen 705 Augsburg-Land-Süd 706 Donau-Ries 707 Günzburg 708 Kaufbeuren 709 Kempten, Oberallgäu 710 Lindau, Sonthofen 711 Marktoberdorf 712 Memmingen 713 Neu-Ulm
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Nummer Name 701 Augsburg-Stadt-Ost 702 Augsburg-Stadt-West 703 Aichach-Friedberg 704 Augsburg-Land, Dillingen 705 Augsburg-Land-Süd 706 Donau-Ries 707 Günzburg 708 Kaufbeuren 709 Kempten, Oberallgäu 710 Lindau, Sonthofen 711 Marktoberdorf 712 Memmingen 713 Neu-Ulm
zur Pressemitteilung vom 11. August 2023
Eine kartografische Darstellung können Sie unter Wahlgebiet und Wahlorgane (bayern.de) erhalten.