Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Informationen über Beratungs- und Beschwerdestellen
Die Regierungen sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen für Eltern und Sorgeberechtigte von stationär betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderung in Heimen sowie für die minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung.
Zur weiteren Stärkung des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen, an die sich die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Eltern und Sorgeberechtigte wenden können.
Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern , deren Eltern und sonstigen Personensorgeberechtigten bei Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
Ansprechpartner
Herr Schütz - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2604
Fax +49 (0)821 327-2627
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.Hausanschrift
Morellstraße 30 d
86159 AugsburgPostanschrift
86136 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2700
- Ziffer 6, Satz 4 Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung - Az. IV4/6417.01-1/26 (AllMBl. S. 297)
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)