Flüchtlinge; Erstaufnahme und Verteilung

Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden erfolgt nach Maßgabe der §§ 44 ff. Asylgesetz (AsylG) sowie der Vorschriften des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).