Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen

Hinweis 
Bitte senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an:

Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.