Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Prozessvertretung
Das Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Prozessvertretung - bearbeitet allgemeine Rechtsfragen des Straßen -, Eisenbahnkreuzungs- und Enteignungsrechts.
Im Schwerpunkt ist das Sachgebiet für die Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben zuständig. Planfeststellungsverfahren sind besondere Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens unter Abwägung aller betroffenen privater und öffentlicher Belange einschließlich der Umweltauswirkungen entschieden wird. Für den einzelnen Bürger ist das Planfeststellungsverfahren vor allem dann bedeutsam, wenn zum Beispiel sein Grundeigentum für das Vorhaben benötigt wird oder das Vorhaben zu Lärmbelastungen führt.
Zu den Aufgaben des Sachgebiets gehört daneben die Bearbeitung von Rechtsfragen bei Straßenbau und Straßenunterhaltung sowie bei Kreuzungen von Straßen mit Gewässern, Schienenwegen und Telekommunikationsleitungen.
Außerdem vertritt das Sachgebiet den Freistaat Bayern als Beklagten vor dem Verwaltungsgericht Augsburg.
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Obstmarkt
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr
- Frau Baumann - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2432
Fax +49 (0)821 327-2660
E-Mailpoststelle@reg-schw.bayern.de