Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 33 - Baurecht
Ansprechpartner
Herr Schaal - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2457
Fax +49 (0)821 327-2660
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher VereinbarungHausanschrift
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