VOB-Stelle
Die VOB-Stelle der Regierung von Schwaben wird als Nachprüfungsstelle für Vergabeverfahren von Bauleistungen tätig, die nicht dem EU-Recht unterliegen. Zudem berät die VOB-Stelle als Vergabeberatungsstelle öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger bei Fragen zu Vergaben von Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen, Konzessionen und freiberuflichen Leistungen.
Die VOB-Stelle an der Regierung steht für Verfahren aus diesen Bereichen zur Verfügung: Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen, Konzessionen, Freiberufliche Leistungen.
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Obstmarkt
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr
- Herr Gsöll
Bauleistungen, Freiberufliche Dienstleistungen, Baukonzession
Telefon +49 (0)821 327-2468
Fax +49 (0)821 327-2660
E-Mailvob-stelle@reg-schw.bayern.de - N. N.
Bauleistungen, Freiberufliche Dienstleistungen, Baukonzessionen
Telefon +49 (0)821 327
Fax +49 (0)821 327-2660
E-Mailvob-stelle@reg-schw.bayern.de - Frau Sailer
Lieferleistungen, Dienstleistungen, Konzessionen
Telefon +49 (0)821 327-2242
Fax +49 (0)821 327-2660
E-Mailvob-stelle@reg-schw.bayern.de
Regierung von Schwaben Dienstgebäude Obstmarkt
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Die VOB-Stelle im Bereich 3 ist zuständig für Bauleistungen, Freiberufliche Dienstleistungen und Baukonzessionen:
- Nachprüfungsstelle bei behaupteten Vergabeverstößen bei der Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A, die nicht dem EU- Recht unterliegen.
- Vergabeberatungsstelle für öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger für Fragen zur Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes.
- Beratung öffentlicher und kommunaler Vergabestellen sowie Zuwendungsempfänger bei Freiberuflichen Dienstleistungen (z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen) und Baukonzessionen.
- Beratungsstelle in Zusammenhang mit kommunalen Grundstücksgeschäften, bei denen das Vergaberecht Anwendung findet.
Die VOB-Stelle im Sachgebiet 21 ist zuständige Vergabeberatungsstelle für öffentliche Auftraggeber und private Zuwendungsempfänger bei Fragen zu Vergaben von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Konzessionen (ohne Baukonzessionen) oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes.