Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung
Schüler an Mittelschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Herr Wörle - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2296
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 UhrHausanschrift
Zeuggasse 7
86150 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289 - Regierung von Schwaben - Sachgebiet 41 - Förderschulen
Ansprechpartner
Frau Thoma - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)821 327-2697
Fax +49 (0)821 327-2674
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Der Antrag auf Förderung ist über das Schulamt bei der Regierung einzureichen.
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung)
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen) (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)