Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Frau Waßner - Sachgebietsleiterin
m.d.W.d.A.b.
Telefon +49 (0)821 327-2549
Fax +49 (0)821 327-2091
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
baldmöglichst
- Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Grund- und Mittelschulen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Dienstantrittsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige - Förderschulen und Berufsschulen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Dienstbeginnsanzeige / Dienstbeendigungsanzeige (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
keine