Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis
Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.
Der konkrete Einstellungsvollzug (z. B. Ernennungen, Ausstellung von Urkunden, Durchführung) obliegt den Regierungen.
Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.
Eine Einstellung erfolgt nur zu Beginn des neuen Schuljahres.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Frau Litpher - Sachgebietsleiterin
Aufgabenbereich Tarifangestellte und Ganztagsangebote
Telefon +49 (0)821 327-2364
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
Frau Waßner - Sachgebietsleiterin
Aufgabenbereich Beamte
Telefon +49 (0)821 327-2560
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
- Neueinstellung Schuldienst - Jährliche Bereitschaftserklärung
- Personalbogen (Kultusbereich)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue - VerftöD)
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Erklärung über Aushändigung der Heftung „Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung“
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren an den Mittelschulen
- Merkblatt: Anwärterbezüge und Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Studienreferendarinnen/Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter sowie für Fachlehreranwärterinnen/Fachlehreranwärter (ohne Gymnasium/Realschule)
- Formularcenter des Landesamtes für Finanzen
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren im Bereich Grundschule
- Informationen zu Stellen an Förderschulen
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Schulen
- Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten
- Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
- Differenzierungskräfte an Förderschulen; Beantragung der Einstellung