Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Die zuständige Regierung als personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung - bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Herr Frötschl - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2560
Fax +49 (0)821 327-2091
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
baldmöglichst