Grenzüberschreitende Verbringung von gebrauchten Gegenständen
Die grenzüberschreitenden Verbringung von gebrauchten Gegenständen unterscheidet sich von der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Dennoch sind verschiedene Vorgaben zu Beachten.
Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von gebrauchten Gegenständen, z.B. Kraftfahrzeugen und Elektro-/Elektronikgeräten, sind im Zusammenhang mit der einschlägigen EG-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), in die meisten Länder außerhalb der EU Funktionsnachweise unentbehrlich.
Daher stellt die Regierung von Schwaben Merkblätter mit Formularen zur Verfügung, mit denen den Kontrollbehörden die Einstufung als Nicht-Abfall bei der Verbringung von gebrauchten Gegenständen erleichtert wird.
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 Dr. Harant - Sachgebietsleiter
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