Industrieemissionen; Anlagenüberwachung
Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.
Die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) ist ein bedeutendes Element des europäischen Umweltschutzes und wurde 2013 in nationales Recht umgesetzt.
Sie verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Erreicht wird dies dadurch, dass (Industrie-)Anlagen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), engmaschig überwacht und die Ergebnisse dieser Vor-Ort-Besichtigung veröffentlicht werden. Zudem ist für den Betrieb jeder IE-Anlage eine Genehmigung erforderlich.
Unter die IE-RL fallen:
- Industrieanlagen, die in Anhang 1 der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet sind, wie z. B. Raffinerien, Chemieanlagen und viele Kraftwerke.
- Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die in Deutschland nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG genehmigt werden,
- Deponien, die unter Nr. 5.4 des Anhangs 1 der IE-RL fallen.
Für den medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz der IE-RL werden die IE-Anlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Zudem enthält die IE-RL detaillierte Vorgaben zur Anlagenüberwachung, Berichterstattung und damit verbundenen Veröffentlichungspflichten. Durch diese Maßnahmen sollen zusätzlich auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU geschaffen werden.
Zur Sicherstellung der planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung der IE-Anlagen werden für jeden Regierungsbezirk Überwachungspläne aufgestellt. Diese gelten für alle IE-Anlagen und werden auf den Internetseiten der sieben Regierungen veröffentlicht. Auf der Grundlage dieser Überwachungspläne wird für die IE-Anlagen von der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm erstellt, welches auf der Webseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht wird. Beachten Sie hierzu bitte auch die weiterführenden Links am Ende dieser Seite.
Zuständige Überwachungsbehörde(n) für
- E-Anlagen sind die Regierungen, das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Kreisverwaltungsbehörden oder die Bergämter,
- eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen sind die Kreisverwaltungsbehörden,
- Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.
Die örtlich zuständigen Überwachungsbehörden ermitteln durch eine Risikobewertung für jede einzelne IE-Anlage in ihrem Zuständigkeitsbereich den Überwachungsturnus für Vor-Ort-Besichtigungen. Berücksichtigt werden dabei u. a. die Größe, Komplexität und Betriebsdauer der Anlage, aber auch die darin verwendeten Stoffe oder etwaige Lärmbelastungen. Die Regelüberwachungen finden dabei alle ein bis drei Jahre statt; bei einem konkreten Anlass ist dies auch häufiger möglich.
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auf der Internetseite der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde veröffentlicht. Ebenso sind auch alle nach Januar 2013 erteilten Bescheide über IE-Anlagen auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde zu finden.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Herr Dr. Harant - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)821 327-2599
Fax +49 (0)821 327-2284
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
- Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - Fassung vom 17.12.2010
- § 52a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 8 Abs. 5 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
- § 9 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) im Regierungsbezirk Schwaben
Bereich E-Anlagen
Aus der Reihe der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit einem E gekennzeichnet (Neufassung vom 02.05.2013). Die Einstufung als IE-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die verbindliche Umsetzung von BVT-Merkblättern und auf die Überwachung der Anlagen. Für alle IE-Anlagen des Regierungsbezirks hat die Regierung von Schwaben den folgenden Überwachungsplan erstellt, der die Grundlage für die Überwachungsprogramme der einzelnen Überwachungsbehörden bildet. Neben der Regierung selbst haben die Landratsämter und Kreisfreien Städte sowie das Bayer. Landesamt für Umwelt ihre jeweiligen Überwachungsprogramme daraus entwickelt.
Die Unterlagen werden teilweise automatisiert erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Unterlagen nicht barrierefrei bereitgestellt werden können. Ansprechpartner bei Fragen finden Sie oben unter "Für Sie zuständig".
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Überwachungsplan der Regierung von Schwaben für den Bereich Immissionsschutz
Anhang 2.1: Formblatt für das Überwachungsprogramm der Regierung
Anhang 2.2: Formblatt für das Überwachungsprogramm der Landratsämter und kreisfreien Städte
Anhang 2.3: Formblatt für das Überwachungsprogramm des Landesamtes für Umwelt
Anhang 2.4: Formblatt für das Überwachungsprogramm des Bergamtes
Beschreibung des Bewertungsschemas, barrierefrei
Anhang 6: (Formblatt für Anlage 3 des Überwachungsprogramms): Überwachungsbericht
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Für die nach den Vorgaben des Überwachungsprogramms durchgeführten Inspektionstermine ist jeweils ein Überwachungsbericht anzufertigen.
Gaskraftwerk Leipheim
Am Tower 5, 89340 Leipheim
Betreiber: Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co.KG
Bericht über die Überwachung nach § 52 BImSchG vom 06.12.2023Kraftwerk Großaitingen
Ährenstraße 26, 86845 Großaitingen
Betreiber: Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Pegnitz (vormals STEAG New Energies GmbH, Saarbrücken)
Bericht über die Überwachung nach § 52 BImSchG vom 13.12.2023Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle
Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen
Betreiber: Knittel Abfallentsorgung GmbH, Vöhringen
Bericht über die Überwachung nach § 52 BImSchG vom 12.01.2022Gasturbinenanlage Veits
Veits 13, 87448 Waltenhofen
Betreiber: Allgäuer Überlandwerk GmbH, Kempten
Bericht über die Überwachung nach § 52 BImSchG vom 19.01.2023Heizkraftwerk Franziskanergasse
Franziskanergasse 9, 86152 Augsburg
Betreiber: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Augsburg
Bericht über die Überwachung nach § 52 BImSchG vom 17.11.2022Blockheizkraftwerk GT-Ost
Beim Grenzgraben 10, 86167 Augsburg
Betreiber: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Augsburg
Bericht über die Überwachung nach § 52 BImSchG vom 11.04.2024
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Die folgende Auflistung dient dem Vollzug des § 10 Abs. 8 a Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Klärschlammverbrennungsanlage Gersthofen
Standort: Ludwig-Hermann-Straße 100, 86368 Gersthofen
Betreiber: MVV Industriepark Gersthofen GmbH, Gersthofen- Genehmigungsbescheid nach §§ 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage vom 15.06.2023, Gz: RvS-SG55.1-8711.2-20/3
- Für die Anlage maßgebliches BVT-Merkblatt: Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung
Hinweis: Die Anlage ist derzeit noch nicht in Betrieb.
Kraftwerk Großaitingen (Altholzverbrennung)
Standort: Ährenstraße 26, 86845 Großaitingen
Betreiber: Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Pegnitz (vormals STEAG New Energies GmbH, Saarbrücken)
Zulassung einer Ausnahme nach § 24 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) mit Bescheid vom 01.06.2016, Gz: 55.1-8711.51/10Zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle
Adalbert-Stifter-Str. 28, 89269 Vöhringen
Betreiber: Knittel Abfallentsorgung GmbH, Vöhringen
Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).Gasturbinenanlage Veits
Veits 13, 87448 Waltenhofen
Betreiber: Allgäuer Überlandwerk GmbH, KemptenHeizkraftwerk Franziskanergasse
Standort: Franziskanergasse 9, 86152 Augsburg
Betreiber: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Augsburg
Genehmigungsbescheid nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb eines neuen Heißwassererzeugers (HW-K9) vom 03.07.2013, Gz: 55.1-8711.51/1Blockheizkraftwerk GT-Ost
Beim Grenzgraben 10, 86167 Augsburg
Betreiber: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, AugsburgGasturbinenkraftwerk Leipheim
Standort: Grundstücke Flur-Nrn. 369/49 und 369/55, der Gemarkung Bubesheim
Betreiber: Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG, Karlstraße 1-3, 89073 Ulm
Genehmigungsbescheid nach §§ 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Errichtung und Betrieb eines Gasturbinenkraftwerkes vom 04.12.2018, Gz: 55.1-8711.51/146
Für die Anlage maßgebliches BVT-Merkblatt: Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für GroßfeuerungsanlagenMüllkraftwerk Augsburg
Standort: Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg
Betreiber: AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH, Augsburg
Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).Müllheizkraftwerk Kempten
Standort: Dieselstraße 20, 87437 Kempten (Allgäu)
Betreiber: ZAK Energie GmbH, Kempten (Allgäu)Für die Anlage maßgebliches BVT-Merkblatt: Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung
Müllkraftwerk Weißenhorn
Standort: Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn
Betreiber: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, Weißenhorn
Genehmigungsbescheid nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Leistungserhöhung und die Erhöhung des Durchsatzes pro Stunde entsprechend dem geänderten Feuerungsleistungsdiagramm vom 13.09.2013, Gz.: 55.1-8744.07/34Tierkörperbeseitigungsanlage Kraftisried
Standort: Öschle 2, 87647 Kraftisried
Betreiber: Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried GmbH, Kraftisried
Genehmigungsbescheid nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Errichtung und Betrieb einer Umlade- und Leerguthalle vom 14.07.20177, Gz: 55.1-8753.1/5Anlage zur chemischen Behandlung gefährlicher Abfälle
Standort: Schönbachstr. 171, 86154 Augsburg
Betreiber: GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Baar-Ebenhausen
Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).Klärschlammverbrennungsanlage
Standort: Reinzstraße 1, 89233 Neu-Ulm
Betreiber: Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule, Neu-Ulm
Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).
Bereich Abfallwirtschaft, Deponien
Der Überwachungsplan gemäß § 47 Abs. 7 KrWG soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Deponien der Klassen I, II und III nach Deponieverordnung (DepV) in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase sicherstellen. Im Überwachungsplan werden die im Regierungsbezirk Schwaben liegenden Deponien nach Nr. 5.4 Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) aufgeführt. Sie werden vom Landesamt für Umwelt überwacht und im dortigen Überwachungsprogramm berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier
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Die Entscheidungen über den Antrag auf Planfeststellung einer Deponie werden gem. § 21a Abs. 1 der Deponieverordnung als „erlassene Planfeststellungsbeschlüsse“ bekannt gemacht.
Bereich eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen
Der Überwachungsplan gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung von eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen, in die Abwasser aus IE-RL-Produktionsstätten eingeleitet wird, sicherstellen. Im Überwachungsplan werden die im Regierungsbezirk Schwaben liegenden eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG und eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen für Lebens- und Futtermittelbetriebe ohne Genehmigung nach § 60 Satz 1 Nr. 2 WHG mit einer Direkteinleitung aufgeführt. Der Überwachungsplan stellt die Grundlage der Überwachungsprogramme der einzelnen Kreisverwaltungsbehörden (Überwachungsbehörden) dar.
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Anhang 1 - Zusammenstellung der im Regierungsbezirk Schwaben zu überwachenden Anlagen
Anhang 2 - Bewertungsschema (Formblatt für Anlage 2 des Überwachungsprogramms)
Anhang 3 - Muster für Überwachungsprogramme // Anlage 1 des Überwachungprogramms
Anhang 4 - Muster-Überwachungsbericht (Formblatt für Anlage 3 des Überwachungsprogramms)