Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins

Begasungen nach § 2 Abs. 5a Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist ein Befähigungsschein erforderlich.