Bekanntmachung über das Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für eine wesentliche Änderung des Müllheizkraftwerks Kempten der ZAK Energie GmbH, Dieselstraße 9, 87437 Kempten (Allgäu) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 747 und 749 der Gemarkung St. Mang, Stadt Kempten (Allgäu); Erweiterung der Ofenlinie K3 durch Neubau eines Mittellastheizwerkes
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Informationen über ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die eingereichten Antragsunterlagen in elektronischer Fassung.
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens:
Die ZAK Energie GmbH, Dieselstraße 9, 87437 Kempten betreibt auf den Grundstücken Flur-Nrn. 747 und 749 der Gemarkung St. Mang, Stadt Kempten (Allgäu) in der Dieselstraße 20, 87437 Kempten das Müllheizkraftwerk (MHKW) Kempten. Dieses besteht im Wesentlichen aus den beiden Ofenlinien K1 und K3.
Mit Schreiben vom 11. Oktober 2024, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 26. November 2024, beantragte die ZAK Energie GmbH die Genehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für eine wesentliche Änderung des MHKW Kempten. Der Antrag beinhaltet hauptsächlich Folgendes:
- Änderung und Betrieb der Linie K3 mit einer Leistungserhöhung durch die Errichtung und den Anschluss eines Mittellastheizwerkes (MLHW) mit 5,7 MW thermischer Leistung an der Linie K3. Der Betrieb des Mittellastheizwerkes ist für einen Zeitraum von 4.000 h/a mit einem mittleren Brennstoffdurchsatz von 1,5 t/h Altholz (vornehmlich A3- und A4-Hölzer) vorgesehen.
- Änderung der Jahresdurchsatzleistung (Brennstoff) der Linie K3 von 68.000 t/a um die oben genannten 6.000 t/a des MLHW auf 74.000 t/a.
Näheres kann der im Folgenden unter dem Punkt „Antragsunterlagen, Auslegungsort, Auslegungszeitraum“ zugänglichen Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 18. Dezember 2024, Gz: RvS-SG55.1-8711.2-14/26 entnommen werden.
Antragsteller:
ZAK Energie GmbH, Dieselstraße 9, 87437 Kempten (Allgäu)
Antragsunterlagen, Auslegungsort, Auslegungszeitraum:
Die Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 18. Dezember 2024, Gz: RvS-SG55.1-8711.2-14/26 über das Genehmigungsverfahren, der Genehmigungsantrag, die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Regierung von Schwaben im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung vorliegen, liegen in der Zeit vom
29. Januar 2025 bis 28. Februar 2025 (Auslegungsfrist)
digital zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 18. Dezember 2024, Gz: RvS-SG55.1-8711.2-14/26
Genehmigungsantrag, die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen (nicht barrierefrei)
02_Verzeichnis der Antragsunterlagen_240924
03_Kurzbeschreibung des Vorhabens
04_Unterlagen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten
05_Standort und Umgebung der Anlage
06_0_Anlagen-,Verfahrens-,Betriebsbeschreibung
06_1_Anlagen-, Verfahrens-, Betriebsbeschreibung_MLHW_Anhang FLD_241118
07_Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten
09_Reststoffvermeidung und -verwertung
11_0_Spezialteil für die Genehmigung von Abfallentsorgungssnlagen _240925
11_1_Spezialteil für die Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen_Anhang FLD_241118
13_Lärm, Erschütterungen und sonstige Immissionen
17_Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
19_Unterlagen und sonstige Konzessionen
21_0_Gutachten, Stellungnahmen_240919
21_1_PR23H0041_ZAK_IPro_Altholzkessel_Endfassung_unterschrieben
21_2_PR23H0041_ZAK_aVP_Endfassung_unterschrieben
21_3_PR23H0041_ZAK_FFH-VP_Endfassung_unterschrieben
21_4_PR23H0041_ZAK_Altholzkessel_Schornsteinhöhe_Endfassung_unterschrieben
21_5_R0540.001.01.001 Bericht MLHW_Schallschutz
21_7_ZAK Energie, Kempten Prf. zum Konzept - Mittellastheizwerk
23_Planunterlagen_Anhang_01_7672-747_DTK25_DinA4_Auszug topographische Karte
23_Planunterlagen_Anhang_02_7672-747_DinA3_Auszug Liegenschaftskataster
23_Planunterlagen_Anhang_03_563_TA_06_J-komprimiert
23_Planunterlagen_Anhang_04_563_TA_06_K_komprimiert und Adobe-versionsangepasst
23_Planunterlagen_Anhang_05_2023_MLHW_VF_02-Model
23_Planunterlagen_Anhang_06_A098-T38-001a
23_Planunterlagen_Anhang_07_2023_MLHW_VF_01
23_Planunterlagen_Anhang_08_2023_MLHW_AP_2D_01_Ebene -3,60 m
23_Planunterlagen_Anhang_09_2023_MLHW_AP_2D_02_Ebene +1,20 m
23_Planunterlagen_Anhang_10_2023_MLHW_AP_2D_03_Ebene +5,40 m
23_Planunterlagen_Anhang_11_2023_MLHW_AP_2D_04_Ebene +10,60 m
23_Planunterlagen_Anhang_12_2023_MLHW_AP_2D_05_Ebene +14,20 m
23_Planunterlagen_Anhang_13_2023_MLHW_AP_2D_06_Ebene +17,40 m
23_Planunterlagen_Anhang_14_2023_MLHW_AP_2D_07_Ostansicht
23_Planunterlagen_Anhang_15_2023_MLHW_AP_2D_08_Südansicht
23_Planunterlagen_Anhang_16_2023_MLHW_AP_2D_09_Draufsicht Dach + 23,00 m
23_Planunterlagen_Anhang_17_2023_MLHW_AP_2D_10_Schnitt A-A
23_Planunterlagen_Anhang_18_2023_MLHW_AP_2D_11_Schnitt B-B
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungsfrist:
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können durch die Öffentlichkeit während der o. g. Auslegungsfrist sowie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt vom 29. Januar 2025 bis 31. März 2025 (Einwendungsfrist) erhoben werden.
Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch bei der folgenden Stelle erhoben werden (§ 10 Abs. 3 BImSchG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV):
Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg,
E-Mail: umweltrecht@reg-schw.bayern.de
Die Einwendungen müssen Name, Vorname und Wohnanschrift aller Einwender klar lesbar erkennen lassen.