Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung der Energieverbrauchskennzeichnung
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben ist für die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnung verantwortlich.
Die Energieverbrauchskennzeichnung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energieeffizienz von Produkten innerhalb einer Produktgruppe zu vergleichen und eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können. Jede Energieverbrauchskennzeichen ist produktgruppenspezifisch in Gestaltung und Inhalt angepasst und in der jeweiligen EU-Verordnung festgelegt. Diese Verordnungen sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die festgelegten Anforderungen in der jeweiligen Verordnung erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Bundesländer sind für die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert.
Wenn Sie Fragen haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen wenden. Ihr Ansprechpartner für den Bereich Energielabelanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden zudem das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
- Regierung von Schwaben
Ansprechpartner
Frau Schretter - Regierungspräsidentin
Telefon +49 (0)821 327-2500
Fax +49 (0)821 327-2680
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
Frau Beck - Regierungsvizepräsidentin
Telefon +49 (0)821 327-2502
Fax +49 (0)821 327-2680
E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
Herr Steinle - Datenschutzbeauftragter
Telefon +49 (0)821 327-2548
Fax +49 (0)821 327-2289
E-Mail datenschutzbeauftragter@reg-schw.bayern.deHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den einzelnen Regierungen wahrgenommen. Damit vertritt die Bayerische Gewerbeaufsicht sowohl das Interesse der Verbraucher/-innen an sicheren Produkten und dem Schutz der Umwelt also auch das berechtigte Interesse der Hersteller und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken.
Dabei haben sich die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen jeweils auf ganz konkrete Produktbereiche der Marktüberwachung spezialisiert. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
keine
- Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS)In der "Suche" kann mittels verschiedenen Kriterien nach Produktinformationen gesucht werden. Nachdem eine Suchabfrage durchgeführt wurde, werden die Treffer in einer Trefferliste angezeigt.
- Schnellwarnsystem der Europäischen Union
Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen.
keine
- Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung
- Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
- Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
- Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG)
- Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden - Informationen der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Verbraucherportal Bayern - Energielabels
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) - App "Energielabel"
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) - Ökodesign / EU-Energielabel
- Technischer Verbraucherschutz; Durchführung von Maßnahmen zur Produktsicherheit
- Verbraucherinformationen; Verbraucherportal und App
- Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von aktiven Medizinprodukten
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung von In-Vitro-Diagnostika
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung für Ökodesign
