Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Flugbetrieb, Drohnen
Telefon +49 (0)89 2176-2280
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.deBitte senden Sie uns Anträge oder vorzulegende Unterlagen postalisch oder per E-Mail zu. Für Auskünfte stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 UhrFür persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter.
Hausanschrift
Terminalstraße Mitte 18, MAC-Süd, Ebene 5
85356 München-FlughafenPostanschrift
Postfach 24 14 42
85336 München-Flughafen
Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.
Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.
Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem ersten geplanten Auflasszeitpunkt eingereicht werden.
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
- Unbemannter Freiballon - BetriebSie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
