Arbeitszeit; Beantragung einer Verlängerung für Beschäftigte eines Saison- und Kampagnebetriebs

Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.