Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Landwirt/-in, Tierwirt/-in, Gärtner/-in, Hauswirtschafter/-in) bestätigen lassen.