Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Regierung von Schwaben

vom 5. Januar 2022 zur Erhöhung der Lagerkapazität der Bioabfallvergärungsanlage mit Kompostierung sowie zur Änderung der Feinaufbereitung in der Abfallverwertungsanlage (Abfallheizkraftwerk) der AVA Abfallverwertung Augsburg KU, Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg

Die Regierung von Schwaben hat der AVA Abfallverwertung Augsburg KU, Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg mit Bescheid vom 5. Januar 2022, Gz: RvS-55.1-8711.2-12/8 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für folgende Änderung des Abfallheizkraftwerks auf dem Grundstück Flur-Nr. 1800 der Gemarkung Lechhausen, Stadt Augsburg (Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg) erteilt:

  • I.
    die Änderung der Feinaufbereitung durch die Errichtung neuer Aggregate in der bestehenden Halle des Kompostlagers, 
  • II.
    die Erweiterung der Freilagerfläche 1 des bestehenden Zwischenlagers um eine zusätzliche Lagerfläche von ca. 3.720 m² (Lagermenge auf der zusätzlichen Fläche max. 4.000 t), 
  • III.
    die Erhöhung der Lagermenge auf der bestehenden unbefestigten Freilagerfläche (8.563 m²) auf maximal 7.000 t (bisher 4.000 t) für Fertigkompost und Siebüberlauf, 
  • IV.
    die Erhöhung der Einsatzzeit des mit Bescheid von 01.08.2016 genehmigten mobilen Trommelsiebs auf 300 h/a, 
  • V.
    die Optimierung der Grobaufbereitung durch Einbindung eines bereits angezeigten Vorratsbunkers,
  • VI.
    die Erhöhung der Lagermengen für biologisch abbaubare Abfälle von 1.000 t auf 2.000 t und für Aktivkohle von 20 t auf 50 t.

Näheres können sie folgenden Unterlagen entnehmen:

Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 8. Februar 2022, Gz: RvS-55.1-8711.2-12/8

Bescheid der Regierung von Schwaben vom 5. Januar 2022, Gz: RvS-55.1-8711.2-12/8

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