Energiepreispauschale für Schülerinnen und Schüler an Fachschulen und Berufsfachschulen

Ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern 

In Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine ist es zwischenzeitlich zu einem massiven Anstieg der Energiepreise gekommen. Zur Abfederung der hierauf zurückgehenden Belastungen für die Wirtschaft und die Bevölkerung haben Bund und Länder Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Zu diesen Entlastungsmaßnahmen zählt auch die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler. Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten, das Studierenden, Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschülern einen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro gewährt.

Mit dem Vollzug des EPPSG für die Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler wurde in Bayern die Regierung von Schwaben beauftragt (siehe Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG-Durchführungsverordnung – EPPSG-DV) des Freistaats Bayern).  

Um die berechtigten Personen schnellstmöglich zu unterstützen, soll die Pauschale im Wege eines modernen, digitalen und automatisierten Antragsprozesses ausgezahlt werden. Dazu verarbeitet die Regierung von Schwaben personenbezogene Daten der antragsberechtigten Schülerinnen und Schüler, die ihr von den Ausbildungsstätten übermittelt wurden, bzw. der Antragstellerinnen und Antragsteller. 

Näheres dazu finden Sie in der „Datenschutzinformation für Antragstellende nach Art. 13 und 14 DS-GVO, Art. 9 BayDSG der Regierung von Schwaben als Bewilligungsbehörde, die im Freistaat Bayern zuständig ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Einmalzahlung für Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)“. 

Informationen für berechtigte Antragstellerinnen und Antragsteller: 

Auf der Webseite https://www.einmalzahlung200.de finden Sie sämtliche Informationen zum Antragsverfahren sowie Kontaktmöglichkeiten für Unterstützung im Antragsprozess. 

Die Antragstellung ist ab dem 15. März 2023 über die Webseite https://www.einmalzahlung200.de möglich. Den notwendigen Zugangscode (und, falls erforderlich, getrennt davon die PIN) erhalten Sie von Ihrer Ausbildungsstätte. 

Zusätzlich benötigen Sie für die Anmeldung im Antragsportal auch ein BundID-Konto, das Sie sich vorab einrichten müssen.  

Für Fragen rund um die Antragstellung steht Ihnen die Info-Hotline „Einmalzahlung200“ zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter Tel.: +49 800 2623 003 kostenfrei
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie da. 

Anfragen per E-Mail können Sie direkt über https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de in ein Kontaktformular eintragen. 

Sollten Sie Probleme beim Einrichten Ihres BundID-Kontos haben, so können Sie sich direkt an den BundID-Support wenden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://id.bund.de