Gemeinderatswahl am 15.03.2020 in Thierhaupten

Beschwerdeausschuss bei der Regierung bestätigt Entscheidung des örtlichen Wahlausschusses des Marktes Thierhaupten

17.02.2020-005

Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben hat die Beschwerde der „Junge Freie Wähler Thierhaupten“ als unzulässig zurückgewiesen. Diese hatten sich gegen die teilweise Ungültigerklärung des Wahlvorschlags für die Gemeinderatswahl gewandt, weil eine Kandidatin als nicht wählbar eingestuft wurde.

Im Vorgriff der Beschwerde wurde versäumt, zunächst Einwendungen gegen den Beschluss des Wahlausschusses des Marktes Thierhaupten zu erheben, damit dieser sich erneut mit der Angelegenheit befassen kann. Dies ist Voraussetzung für eine Anrufung des Beschwerdeausschusses.

Da der vorgeschriebene Rechtsweg nicht eingehalten war, wurde die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.