Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) – Katastrophenfall

Regierung von Schwaben schränkt Behördenbesuche ein – Anliegen telefonisch oder schriftlich übermitteln

18.03.2020-007

Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls schränkt die Regierung von Schwaben die Behördenbesuche ein. Ab sofort sind persönliche Behördenbesuche nur noch in absolut notwendigen Angelegenheiten und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Regierung von Schwaben bittet Bürgerinnen und Bürger, auf persönliche Besuche zu verzichten und ihre Anliegen stattdessen möglichst per Post, telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Apostille oder Beglaubigungen benötigen, werden gebeten, ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille mit dem auf der Internetseite der Regierung von Schwaben abrufbaren, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular per Post an folgende Adresse zu schicken: Regierung von Schwaben, SG 11, 86145 Augsburg. In besonders dringenden Fällen ist ein Ansprechpartner auch telefonisch erreichbar unter der Servicenummer 0821 / 327-2198. Parteiverkehr findet hierzu aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nicht statt.

Die Zentrale Ausländerbehörde wird alle Verfahren soweit möglich schriftlich durchführen. Insbesondere werden alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Duldung bzw. Gestattung Ende der Woche bis Mitte April abläuft, schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.