Coronavirus: Innenministerium und Gesundheitsministerium treffen mit aktueller Allgemeinverfügung von heute Regelungen zur Vorhaltung von Krankenhauskapazitäten und Organisation der Patientenverteilung



25.03.2020-010

Die Organisation für den Regierungsbezirk Schwaben gestaltet sich wie folgt:

  • Im Bereich aller drei Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) in Schwaben(Augsburg, Allgäu und Donau-Iller) wird ein Ärztlicher Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) ernannt. Dessen Hauptaufgabe ist das Management der Betten- und Behandlungskapazitäten sowie die Bestimmung der für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorrangig zuständigen Krankenhäuser.
  • Die Koordination und Unterstützung der Ärztlichen Leiter FüGK in den Zweckverbänden erfolgt auf Ebene der Regierungen durch den Ärztlichen Bezirksbeauftragten Leiter Rettungsdienst Als verlässliche Informationsbasis wird dazu bayernweit ein neues EDV-System eingeführt.
  • Krankenhäuser, Universitätsklinika, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie Privatkliniken haben zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten für die allgemeine stationäre Versorgung zur Verfügung stehen.

Sie sind daneben verpflichtet, mit allen geeigneten Mitteln Kapazitäten für COVID-19-Fälle weiter auszubauen.
Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte steuert der Ärztliche Leiter (FüGK) das Weitere.

Hinweis:
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 25.03.2020 bis einschließlich 15.05.2020.
Der Text steht zum Download bereit unter
 https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/allgemeinverfuegung-notfallplan-corona-entwurf-final-stand-24-03-1443-uhr-002.pdf