Coronavirus: Maßnahmen im Behördenzentrum und den Dependancen des ANKER-Schwaben

Regierung von Schwaben trifft Vorkehrungen zum Schutz von Bewohnern und Mitarbeitern

09.04.2020-013

Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Regierung Maßnahmen ergriffen um das gesundheitliche Gefährdungspotenzial für Bewohner und Mitarbeiter im Behördenzentrum und den Dependancen des ANKER-Schwaben auf ein Minimum zu reduzieren.

Alle im Behördenzentrum neu ankommenden Bewohner in Augsburg werden zunächst auf SARS-CoV-2 getestet. Bislang ist ein Krankheitsfall aufgetreten.

Personen mit positivem Testergebnis werden bis auf weiteres auf Veranlassung des Gesundheitsamts in der Unterkunfts-Dependance Augsburg-Inningen in Quarantäne genommen und dort entsprechend betreut. Ein Sicherheitsdienst kümmert sich dort auch um die Beachtung der vorläufigen Ausgangsbeschränkung und sonstigen Verhaltensregeln bei angeordneter Quarantäne.

Von entscheidender Bedeutung ist die Vorhaltung ausreichender Raumreserven zur möglichst separaten Unterbringung verschiedener Personengruppen.

Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle der Kategorie I (enger Kontakt) werden in der Unterkunfts-Dependance Augsburg-Kobelweg untergebracht. Auch dort sorgt ein Sicherheitsdienst dafür, dass die Vorgaben des Gesundheitsamts eingehalten werden.

Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle der Kategorie II (geringeres Infektionsriskio) befinden sich derzeit noch im Behördenzentrum; dieser Personenkreis sowie COVID-19-negativ-Getestete sollen künftig vorübergehend in der Unterkunfts-Dependance Augsburg-Steinerne Furt 75 untergebracht und nach etwa zwei Wochen in andere Dependancen verteilt werden. Das Objekt wurde bereits im Jahr 2016 für eine Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung angemietet, musste bisher nicht belegt werden, und wird aktuell für eine Belegung vorbereitet.

Um für die Umsetzung dieses Konzepts Raumkapazitäten zu schaffen, sollen vorübergehend für die Zeit der Corona-Krise ausnahmsweise auch negativ getestete allein reisende Männer in der Unterkunfts-Dependance in Mering untergebracht werden. Die bereits in Mering untergebrachten Familien werden in einem Gebäude leben; allein reisende Männer im anderen.