SARS-CoV-2-Impfung für Landrat Rößle und seine Stellvertreterin

Regierung von Schwaben erkennt kein schuldhaftes Fehlverhalten

01.03.2021-004

Auf Bitten von Landrat Rößle und seiner Stellvertreterin Marb hat die Regierung zu den näheren Umständen der an beiden Personen bereits im Januar vorgenommenen der SARS-CoV-2-Impfungen eine aufsichtliche Überprüfung durchgeführt. 

Nach Sachverhaltsaufklärung unter Einholung verschiedener Stellungnahmen kam die Regierung nun zu dem Ergebnis, dass ein schuldhaftes Fehlverhalten der Amtsträger nicht festzustellen ist. 

Am 4. Januar 2021 erhielt die Donau-Ries Klinik Donauwörth vom Impfzentrum Donau-Ries ohne nähere Vorgaben 40 Ampullen zur Verimpfung an die dort tätigen Personen nach von der Klinik vorgenommener Priorisierung, was dort ab 09:00 Uhr erfolgte. Während damals noch 5 Impfdosen aus einer Ampulle generiert wurden, entnahm die Klinik eigenverantwortlich, wie heute üblich und zulässig bereits 6 Impfdosen jeder Ampulle und konnte dadurch die Anzahl der zu impfenden Personen deutlich steigern.

Am Nachmittag gegen 15 Uhr waren in der Klinik noch zwei bereits auf Spritzen aufgezogene Impfdosen vorhanden, die zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr transportiert werden durften und bis 16.30 Uhr zwingend verimpft werden mussten. 

Da laut Klinik keine weiteren impfberechtigten Personen kurzfristig zur Verfügung standen, entschied man dort, dem Landrat und seiner Stellvertreterin unter Hinweis auf den in Kürze drohenden Verfall des Impfstoffs ein Impfangebot zu machen. 
Beide Betroffene hatten zunächst zurückfragt, ob nicht andere vorrangig zu berücksichtigende Personen zur Impfung bereitstehen. Diese Fragen hat die Impfleitung vor Ort angesichts der verrinnenden Haltbarkeitszeit des Impfstoffs verneint. Beide Betroffene wurden kurz vor Ablauf der Haltbarkeit des Impfstoffs in der Klinik geimpft. Der Landrat und seine Stellvertreterin konnten dabei davon ausgehen, dass der Impfstoff ansonsten weggeworfen werden müsste. 

Es kann dahingestellt bleiben, ob Herr Rößle als Landrat oder auch als Vorsitzender der Donau-Ries Kliniken in der höchsten Priorität der Coronavirus-Impfverordnung war. Die vom Bayerischen Gesundheitsministerium aufgestellten Regeln sehen vor, dass „der Verfall von Impfdosen unbedingt zu vermeiden ist.“ Die für die Impfung verantwortlichen Personen am Klinikum Donauwörth trafen in dieser Situation eine nachvollziehbare und mit den Vorgaben des Gesundheitsministeriums im Einklang stehende Entscheidung.