Schwaben / Katastrophenschutz

Aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben bereits seit dem Wochenende untersagt

17.11.2021-023

Angesichts der sich in den vergangenen Tagen zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern sind medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben bereits seit dem vergangenen Wochenende untersagt.

Entsprechende vorläufige Anordnungen mit einer Geltungsdauer bis mindestens 31.01.2022 haben die drei Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für Schwaben bereits getroffen. Auf diesem Weg soll die stationäre Versorgung von Notfällen und COVID19-Patienten sichergestellt werden. Die rechtliche Grundlage für den Erlaß dieser Maßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung ausdrücklich geschaffen. 

Aktuell können nicht mehr alle Corona-Intensivpatienten in jedem der drei Rettungsdienstbereiche in Schwaben medizinisch versorgt werden. Eine wachsende Zahl muss unter großem medizinischem und organisatorischem Aufwand in andere Häuser innerhalb Schwabens oder in andere Regierungsbezirke verlegt werden.

Der Appell der Regierung von Schwaben richtet sich auf drei Maßnahmen, bei denen jeder Verantwortung tragen und mitmachen soll: Kontakte vermeiden, soweit es nur geht. Erstimpfungen, auch wenn man bisher noch nicht überzeugt war und Auffrischungsimpfungen nach fünf Monaten zur Sicherstellung eines ausreichenden Impfschutzes.