Staatsstraße 2035: Bestandsorientierter Ausbau und Brückenneubau südlich Langerringen

Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein

05.01.2022-001

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Augsburg ein Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung einschließlich Brückenneubau im Bereich der Staatsstraße 2035 südlich Langerringen durch. 

Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist auch geplant, die in diesem Bereich liegenden Brücken über den Röthenbach und die Singold sowie den Durchlass für einen Flutgraben zu erneuern. Zusätzlich ist im Bereich der Singold eine Absturzsicherung zum Singoldufer vorgesehen. Der straßenbegleitende Geh- und Radweg soll mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut werden, soweit es die Grundstücksgrenzen in den bebauten Streckenabschnitten zulassen. Um die Anbindung von Langerringen und Westerringen während der Bauzeit zu gewährleisten, ist geplant die Maßnahme in mehreren Abschnitten zu realisieren. 

Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt ca. 1,8 km. Nach den Planunterlagen soll die zweistreifige Fahrbahn von 6,00 m auf 6,50 m verbreitert und die Linienführung an aktuelle Planungsstandards angepasst werden.

Zum Ausgleich der mit der Maßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen in den Gemarkungen Langerringen und Wehringen vorgesehen.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen vom 18. Januar 2022 bis 17. Februar 2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen und im Hinblick auf vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen auch in der Gemeinde Wehringen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Die Einzelheiten zur Einsichtnahme werden von den Kommunen jeweils ortsüblich bekannt gegeben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab dem Beginn der Auslegung auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik Service » Planfeststellung » aktuelle Planfeststellungsverfahren einzusehen. 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten die beteiligten öffentlichen Stellen und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis zum 2. März 2022 Zeit, Einwendungen zu erheben.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gegebenenfalls gesondert bekannt gegeben.

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