Schwaben / Katastrophenschutz

Aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben bleiben bis auf Weiteres untersagt

11.01.2022-002

Angesichts der sich im 4. Quartal 2021 zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern sind medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben bereits seit November 2021 untersagt.

Entsprechende Anordnungen mit einer Geltungsdauer bis zunächst 31.01.2022 haben die drei Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für Schwaben bereits im November 2021 getroffen. Auf diesem Weg soll die stationäre Versorgung von Notfällen und COVID19-Patienten sichergestellt werden. Die rechtliche Grundlage für den Erlass dieser Maßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung ausdrücklich geschaffen. 

In den letzten Wochen des Jahres 2021 war die umfängliche intensivmedizinische Versorgung in Schwaben lokal an der Kapazitätsgrenze. Eine wachsende Zahl musste unter großem medizinischem und organisatorischem Aufwand in andere Häuser innerhalb Schwabens oder in andere Regierungsbezirke verlegt werden.

Der Appell der Regierung von Schwaben richtet sich weiterhin auf Maßnahmen, bei denen jeder Verantwortung tragen und mitmachen soll: Kontakte vermeiden, soweit es nur geht. Erstimpfungen, auch wenn man bisher noch nicht überzeugt war, Auffrischungs- und Boosterimpfungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Impfschutzes. 

Anlage: 
COVID 19-Schwerpunktkrankenhäuser in Schwaben, 
aufgeschlüsselt nach Rettungszweckverbänden