Neubau der Ortsumfahrung Hausen im Zuge der Bundesstraße 16

Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein

11.02.2022-005

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Kempten für den Neubau der Ortsumfahrung Hausen im Zuge der B 16 ein Planfeststellungsverfahren durch. Hausen ist ein Ortsteil der Gemeinde Salgen im Landkreis Unterallgäu. 

Nach den eingereichten Planunterlagen beträgt die Länge der Umfahrungsstrecke ca. 1,86 km. Der neue Trassenverlauf beginnt im Süden von Hausen etwa auf Höhe der Fischzuchtanlage, verläuft von dort in nordwestlicher Richtung, um dann nördlich von Hausen im Bereich des im Zuge der Nordumfahrung Hausen (St 2026) gebauten Kreisverkehrs wieder an die Bestandstrasse anzuschließen.

Die Baumaßnahme beinhaltet neben dem modifizierten Fahrbahnverlauf den Bau von vier Brückenbauwerken zur Überführung der geplanten Ortsumfahrung über die Östliche Mindel, die Bahnlinie Günzburg – Mindelheim, die Heinzenhofer Straße und den Schaucherbach. Weiter sieht die Planung vor, die bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwege und den Verlauf des Mindeltal-Radwegs in diesem Bereich an die neue Situation anzupassen.

Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die vollständig auf Flächen der Gemarkung Hausen realisiert werden sollen.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Freitag, den 25. Februar 2022, bis einschließlich Donnerstag, den 24. März 2022, in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Dies wird zusammen mit dem genauen Ort der Auslegung auch ortsüblich bekannt gegeben. 

Ab dem 25. Februar 2022 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter „Service - Planfeststellung - Aktuelle laufende Planfeststellungsverfahren“ einzusehen. 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. 

Betroffene haben bis einschließlich 7. April 2022 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gesondert bekannt gegeben.